Die Kooperationspartner des Projekts vereinbaren mit den Vertragspartnern jährlich die geeigneten und erforderlichen Maßnahmen und Vergütungen auf den Flächen im letzten Vorkommensgebiet des Feldhamsters.
Die Kooperation arbeitet mit dem Instrument des Vertragsnaturschutzes. Das heißt, es gibt keine starre Förderrichtlinie, die Vorgaben und Fördersätze festlegt. Die Inhalte der Maßnahmen und deren Vergütungen werden zwischen den Vertragspartnern ausgehandelt und im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags geregelt. Die Auswertung der Wirkung der Maßnahmen stellt die Grundlage für die Auswahl zukünftiger Vorrangflächen und weiterer Maßnahmenflächen dar.