Fördermaßnahmen für den Feldhamster


Die Kooperationspartner des Projekts vereinbaren mit den Vertragspartnern jährlich die geeigneten und erforderlichen Maßnahmen und Vergütungen auf den Flächen im letzten Vorkommensgebiet des Feldhamsters.

Vertragsnaturschutz statt starrer Förderrichtlinie

Stoppelacker mit verspätetem Stoppelumbruch. | Foto: Ina Ebert
Stoppelacker mit verspätetem Stoppelumbruch. | Foto: Ina Ebert

Die Kooperation arbeitet mit dem Instrument des Vertragsnaturschutzes. Das heißt, es gibt keine starre Förderrichtlinie, die Vorgaben und Fördersätze festlegt. Die Inhalte der Maßnahmen und deren Vergütungen werden zwischen den Vertragspartnern ausgehandelt und im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags geregelt. Die Auswertung der Wirkung der Maßnahmen stellt die Grundlage für die Auswahl zukünftiger Vorrangflächen und weiterer Maßnahmenflächen dar.