Unmittelbar nach Abschluss der Kooperationsvereinbarung 2008 stellte der Landschaftspflegeverband Nordwestsachsen e. V. (LPV) die Verbindung zu den betroffenen Landwirten vor Ort her und machte sie mit dem Anliegen vertraut – ein schwieriges Unterfangen, denn die Wirtschaftlichkeit der Betriebe spielte eine nicht unerhebliche Rolle. Der Feldhamster war allen noch als ungeliebter Feldschädling bekannt. Was wäre, wenn er sich durch Schutzmaßnahmen wieder in Massen vermehren würde?
Unter diesen Voraussetzungen warb der LPV für eine hamstergerechte Bewirtschaftung und prüfte konkrete Möglichkeiten für die einzelnen Landwirte, sich mit unterstützenden Maßnahmen einzubringen. Dazu wurden den Landwirten in Einzelgesprächen die besorgniserregenden Ergebnisse der aktuellen Hamsterkartierungen vorgestellt, aber auch die Möglichkeit der Vergütung ihrer Leistungen für den Hamsterschutz. Heike Weidt vom LPV erläuterte ihnen außerdem die Notwendigkeit der Begehung ihrer Ackerflächen bei der Suche nach Hamstern und die zeitnah erforderliche Abstimmung von Ernte und Kartierung. Nach und nach konnten immer mehr landwirtschaftliche Betriebe dafür gewonnen werden, an der Hamsterkooperation teilzunehmen.
Unterstützt vom Sächsischen Landesbauernverband in Delitzsch und dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), vermittelt und dokumentiert der LPV seit 2008 entgeltliche und unentgeltliche Maßnahmen zum Schutz des Feldhamsters auf der Grundlage der Kooperationsvereinbarung an Bewirtschafter vor Ort. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt.
Neben der Beratung erhalten die Landwirte auch bei der Antragstellung bzw. Maßnahmen- und Vertragsgestaltung Unterstützung durch den LPV. Die Beratungstätigkeit gestaltet sich sehr umfangreich. 2019 nahm der LPV beispielsweise Kontakt zu 22 Betrieben auf, mit 13 Betrieben konnten schließlich Schutzmaßnahmen, darunter der Anbau von Luzerne und die Anlage von Blühstreifen, vereinbart werden. Jeweils vier bis fünf Gespräche sind notwendig, um die verschiedenen Maßnahmen und Fördermöglichkeiten darzustellen und vorzubereiten.
Die freiwilligen landwirtschaftlichen Maßnahmen werden durch den Vertragspartner Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU) – Naturschutzfonds unterstützt. Auch flankierende Maßnahmen außerhalb der konventionellen Nutzung wie Blühstreifen können finanziert werden.
Über die Durchführung der Maßnahmen schließen LaNU – Naturschutzfonds und der jeweilige Flächenbewirtschafter einen „Vertrag im Rahmen des kooperativen Feldhamsterschutzes im Freistaat Sachsen“ ab. Hierin werden die Flächen und Leistungen des Landwirts exakt festgelegt, ebenso wie Leistungszeiträume, Vergütung und Abrechnungsmodalitäten.
2017 kamen zu den Maßnahmen, die bis dahin zwischen dem Fondsverwalter, der LaNU, und den Landwirten vereinbart wurden, Dienstleistungsvereinbarungen zwischen Unterer Naturschutzbehörde und Landwirten hinzu. Deren Basis beruht auf den Erfahrungen der ersten Projektjahre.
Die Schutzmaßnahmen mit der LaNU als Vertragspartner der Landwirtschaftsbetriebe werden aus Mitteln Dritter finanziert, das heißt aus Spenden und Zuwendungen von Firmen und Privatpersonen.